Teil
2
der Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Vereinigung.
Verfasst und recherchiert von Karl-Heinz Gerhard
Noch
eine Kleinigkeit:
Wenn heute die Eintragungen in Adreß- und Telefonbüchern
vollständig und ohne Fehl fein gegliedert ins Auge stechen,
sieht man ihnen nicht an, daß die gefundene Gliederung und
Ordnung das Werk der Kammer e.V. war, der es gelang, die Verlage
davon zu überzeugen, daß den Berufsgrundsätzen
der Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen gebührt.
Die
zonengleichen Rahmengesetze mußten mit Leben erfüllt
werden, und das ging nur über Durchführungsverordnungen
mit einem in den vier Ländern gleichen Inhalt. So geschah
es, daß sich im Hause Dr. Engelmann in kurzen zeitlichen
Abständen aus vier Ländern die Vertreter von drei Berufsgruppen
und zwei Ministerien zusammenfanden. In enger Fühlungnahme
mit dem Länderrat erlangten die erarbeiteten Texte bald den
Rang einer Vorlage für die zonengleichen Durchführungsverordnungen.
Behördliche Sonderzuteilungen an Wein und Brot bewahrten
die Sitzungsteilnehmer vor der Hungersnot. Im Vergleich zum Werdegang
der viel später zustandegekommenen Bundesgesetze (Wirtschaftsprüferordnung
und Steuerberatungsgesetz) verliefen die Beratungen der zonengleichen
Gesetze und Durchführungsverordnungen nahezu rasant.
Die Gesetze und ihre Durchführungsverordnungen waren mehr
als 12 Jahre geltendes Recht. Sie waren Grundlage für Berufseintritt
und Berufsausübung der Nachkriegsgeneration von Wirtschaftsprüfern,
Bücherrevisoren und Steuerberatern in den Ländern der
amerikanisch besetzten Zone. Viele Bestimmungen des Zonenrechts
sind später in die neuen Berufsgesetze übernommen worden.
Kaum stand die DVO im Gesetzblatt, richtete die Kammer e.V. Vorbereitungslehrgänge
für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisor
oder Steuerberater ein. Unter Mitwirkung von Mitgliedern der neu
gebildeten Prüfungsausschüsse hatten diese Lehrgänge
nicht die Erarbeitung des ganzen Prüfungsstoffes zum Ziel.
Sie waren vielmehr ein Test des Wissensstandes und der Examensreife
kurz vor der Prüfung, die zum ersten Mal 1949 abgenommen
wurde.
Die Beziehungen zum Wirtschaftsministerium und zum Finanzministerium
waren von Anfang an gut, was nicht ausschloß, daß
es hin und wieder Meinungsverschieden-heiten gab, z.B. bei der
Frage des Übergangs von Beamten in den Beruf des Steuerberaters.
Zwischen den Beamten der Ministerien und den Repräsentanten
der Kammer e.V. bestanden partnerschaftliche Kontakte.
Am 20.6.1948 trat die Währungsreform in Kraft, die für
die Berufsangehörigen viele Probleme, vor allem im Hinblick
auf die DM-Eröffnungsbilanz, mit sich brachte. Ende Juni
1948 zahlte die Kammer e.V. ihren Angestellten die Gehälter
zum ersten Mal in Deutscher Mark.
Im
Herbst 1948 erkrankte Dr. Engelmann. Von nun an leitete sein Stellvertreter
Dr. Lipfert die Kammer, der am 16.12.1950 ihr Präsident wurde.
Dr. Engelmann wurde Ehrenpräsident. Am 13.4.1954 erhielt
er für seine großen Verdienste um den Beruf das Verdienstkreuz
Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland,
damals eine ganz seltene Ehrung. Er ist am 10.1.1959 verstorben.
Die Kammer e.V. wurde mehr und mehr zum Kristallisationspunkt
aller Bestrebungen, die auf ein einheitliches Berufsrecht in der
neuen Bundesrepublik gerichtet waren. Das angestrebte Recht sollte
alle Berufsgruppen umfassen. Doch viele Köche hielten ihre
Suppe am Kochen. Es gab "bizonale Tagungen" für
Wirtschafts-prüfer und vereidigte Buchprüfer, einen
"Achterausschuß" für Steuerberater und Helfer
in Steuersachen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer, der
Bundesverband der vereidigten Buchprüfer, der Bundeshauptverband
der Steuerberater und die Bundeszentrale der Verbände der
Steuerberater und Helfer in Steuersachen sorgten für eine
Vielfalt von Aktionen und Ideen. Überall mischte die Kammer
e.V. mit, war sie doch damals eine der herausragenden Berufsorganisationen
in jeder der ihr angeschlossenen Gruppen.
Aber
noch bevor die bundesweit wirkenden größeren Verbände
zur Besinnung kamen, bildete sich im Frühjahr 1949 im Südwesten
Deutschlands eine Arbeitsgemeinschaft der Kammern, der auch die
beiden Kammern für Wirtschafts- und Steuersachverständigen
für Südbaden und Württemberg-Hohenzollern angehörten
und deren Federführung bei der Kammer e.V. lag.
Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft war auch der Verband der Buch- und Steuersachverständigen
in Württemberg-Baden e.V. Die Berufsorganisationen hatten
den "Südweststaat" für ihre Bereiche vorweggenommen,
der erst am 25.4.1952 nach vielen Geburtswehenentstand.
Doch frisch Gesellen, seid zur Hand: "Der Tübinger Entwurf"
enstand. Er hieß offiziell "Entwurf eines Gesetzes
über die wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und
steuerberatenden Berufe (Wirtschaftstreuhandgesetz)". Der
Entwurf trägt die Handschrift der Kammer e.V., wenngleich
die Kammer ihn selbst nicht unterzeichnet hat. Dies mußte
sie den Berufsgruppenbeiräten der vereidigten Bücherrevisoren
und Steuerberater überlassen. Der Entwurf wurde im Oktober
1950 den Bundes- und Landesbehörden zugesandt. Die Zeit ist
auch über den Tübinger Entwurf hinweggegangen. Die Bundesorganisationen
und die Bundesministerien hatten das Sagen. Auch die Idee, daß
einmal Kammern an die Stelle der Verbände treten würden,
war, kaum daß sie ausgesprochen war, gestorben. Die Kammer
e.V. ist am Tübinger Entwurf nicht zerbrochen. Ihr Alltag
ging weiter bei Enthaltsamkeit auf dem Gebiet des Berufsrechts.
Durch ihre Rundschreiben und durch Vorträge hat sie wesentlich
zur Förderung der Mitglieder in ihren Arbeitsgebieten beigetragen.
Sonderrundschreiben enthielten die Erlasse und Verfügungen
der Finanzverwaltung.
Die Fachorgane der Bundesorganisationen, denen die Berufsorganisationen
über die Kammer e.V. angeschlossen waren, vervollständigten
die Unterrichtung der Mitglieder. So gab es:
für
die WP: Der Wirtschaftsprüfer, Die Wirtschaftsprüfung
für die BR: Der Wirtschaftstreuhänder
für die StB: Mitteilungsblatt "Der Steuerberater"
Die Neuordnung des Berufsrechts durch die Wirtschaftsprüferordnung
und das Steuerberatungsgesetz im Jahre 1961 brachte für die
Kammer e.V. wesentliche Einschnitte in Gestalt und Tätigkeit,
denen die Satzung Rechnung tragen mußte (beschlossen am
20.7.1962).
Folgende Änderungen sind bemerkenswert:
a) Neuformulierung des Aufgabengebiets
b) Aus der Kammer wird die Vereinigung
c) Keine Gliederung der Mitglieder nach Berufsgruppen
d) Erstreckung auf das ganze Land Baden-Württemberg
e) Im Namen wird aus dem vereidigten Bücherrevisor der vereidigte
Buchprüfer.
Die
fachliche Betreuung ihrer Mitglieder trat mehr als bisher in den
Vordergrund.
Die seit 1949 alljährliche gesellschaftliche Veranstaltung
wurde noch mehr als früher Anziehungspunkt für die Mitglieder
und ihre Damen. Im Rückblick soll erwähnt werden, daß
Oskar Heiler, Werner Veidt und das ganze Kabarett "Die Mausefalle"
bei der Kammer e.V. gastiert haben.
Auf eine Initiative der Kammer e.V. ist die Gründung der
Arbeitsgemeinschaft freier Berufe in Württernberg-Baden 1949
zurückzuführen. Der Sekretär der Kammer wurde Geschäftsführer
der AfB. Die Geschäftsstelle der Kammer e.V. stand der Arbeitsgemeinschaft
zur Verfügung. Die Arbeitsgemeinschaft war maßgeblich
an der Gründung des Bundesverbandes der freien Berufe mitbeteiligt,
in dessen ersten Vorstand WP/St13 Dr. Max Bansbach, Stuttgart,
gewählt wurde (1949). Ohne das Wirken der württemberg-badischen
Arbeitsgemeinschaft wäre es mit Sicherheit nicht gelungen,
1953 die Betriebsausgabenpauschale für freie Berufe und in
dessen Gefolge den späteren § 18 Abs. 4 EStG durchzusetzen.
Nach
Gründung der neuen Kammern im Gefolge der Wirtschaftsprüferordnung
und des Steuerberatungsgesetzes wurde in Stuttgart auf Initiative
der Kammer e.V. eine Geschäftsstellengemeinschaft gebildet,
der unter einem Dach angehörten: Vereinigung der Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer und Steuerberater, Steuerberaterkammer
Karlsruhe und Stuttgart (die einzige Kammer im Bundes- gebiet,
die sich über mehrere Oberfinanzdirektionen erstreckte (eine
Initiative der Kammer e.V.),
Wirtschaftsprüferkammer,
Landesgeschäftsstelle, Institut der Wirtschaftsprüfer,
Landesgeschäftsstelle, Bundesverband, der vereidigten Buchprüfer,
Arbeitsgemeinschaft freier Berufe Baden-Württemberg, Arbeitsgemeinschaft
beratender freier Berufe.
In den vielen Jahren ihres Wirkens hatte die Kammer e.V. eine
kontinuierliche Führung, die heute unter Professor Dr. Schülen
fortbesteht. Dr. Lipfert verstarb 1986 nach 34jähriger Amtszeit
als Präsident. Ihre Geschäftsstelle ist zu Beginn des
Jahres 1996 im Büro der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer
eingerichtet worden.
Als
jetzte "Bastion" hat sich die Kammer e.V. als Gemeinschaftsorganisation
der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und Steuerberater
ihre Eigenheit bewahren können. Die Rückblende im Jubiläumsjahr
führte in bewegte Zeiten zurück. Für die meisten
ihrer Mitglieder war sie eine terra incognita. Für die Zukunft
ist die neue Satzung richtungweisend: Der Verein dient der Wahrnehmung
der Interessen der Berufsstände und der Förderung seiner
Mitglieder. Sie hat sich insbesondere folgende Aufgaben zum Ziel
gesetzt:
Die beratende Mitwirkung auf allen Gebieten der die Aufgaben der
Berufsangehörigen berührenden Gesetzgebung; die Wahrnehmung
von Interessen der in ihm
zusammengefaßten Berufsstände gegenüber Behörden
und sonstigen Stellen; die wissenschaftliche und praktische Förderung
des wirtschaftlichen Prüfungs-, Beratungs- und Treuhandwesens;
die Weiterentwicklung einheitlicher Grundsätze für eine
unabhängige eigenverantwortliche und fachgerechte Berufsausübung;
die fachliche Förderung der Berufsangehörigen sowie
des Berufsnachwuchses; die Pflege der Kollegialität und des
Interessenausgleiches zwischen den Mitgliedern.
Verfasst
von Karl-Heinz Gerhard
zum 50-jährigen Bestehen im Jahre 1996
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